Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Ansprechpartner
Hauptamt
Zimmer: E.12/13 (Erdgeschoss Neubau)
Telefon:
07138 2122
Fax:
07138 2114
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr