Landesfamilienpass

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag bei der Stadtverwaltung Schwaigern, Bürgerbüro (Neubau). 

Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus Neubau , Zimmer: : Bürgerbüro im Neubau

Telefon: 07138 2125
Fax: 07138 2114
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Sprechzeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 09:00 – 12:00 Uhr