Landesfamilienpass
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag bei der Stadtverwaltung Schwaigern, Bürgerbüro (Neubau).
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Rathaus Neubau
,
Zimmer: : Bürgerbüro im Neubau
Telefon:
07138 2125
Fax:
07138 2114
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 09:00 – 12:00 Uhr