Kirchenaustritt
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.
Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartner
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Zimmer: E.13 (Erdgeschoss Neubau)
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Zuständiges Amt
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74193 Schwaigern
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